Bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis für Holzschutzmittel

Einleitung

Holz ist ein bewährter und vielseitiger Baustoff, der jedoch anfällig für Schäden durch Pilze und Insekten ist. Um die Langlebigkeit und Sicherheit von Holzkonstruktionen zu gewährleisten, kommen verschiedene Holzschutzmittel zum Einsatz. Diese Mittel müssen strenge Anforderungen erfüllen, um eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) zu erhalten. In diesem Artikel beleuchten wir die Bedeutung des bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweises, die Voraussetzungen für die Zulassung und die verschiedenen Prüfprädikate für Holzschutzmittel.

Bedeutung des Bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweises

Ein bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis ist erforderlich, um die Eignung und Wirksamkeit von Holzschutzmitteln zu bestätigen. Er stellt sicher, dass die Mittel ihre Schutzfunktion zuverlässig erfüllen und dabei keine gesundheitlichen oder umweltschädlichen Auswirkungen haben. In Deutschland erfolgt die Erteilung der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt), das jährlich ein Verzeichnis der zugelassenen Holzschutzmittel herausgibt.

Erforderliche Nachweise und Zuständigkeiten

Für die Erteilung der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung müssen Holzschutzmittel verschiedene Prüfungen bestehen. Diese umfassen sowohl die Wirksamkeit gegen holzzerstörende Organismen als auch die Bewertung der gesundheitlichen und ökologischen Auswirkungen. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) führt die Wirksamkeitsprüfungen durch und bestätigt, dass die Mittel bei sachgemäßer Anwendung ihre Schutzwirkung entfalten.

Arten von Holzschutzmitteln mit Zulassungspflicht

Holzschutzmittel, die einer bauaufsichtlichen Zulassung bedürfen, lassen sich in folgende Kategorien unterteilen:

  1. Mittel zum vorbeugenden Schutz von Bauprodukten und Bauteilen aus Holz für tragende und/oder aussteifende Zwecke vor holzzerstörenden Pilzen und Insekten
  2. Mittel zum vorbeugenden Schutz von Bauprodukten und Bauteilen aus Holzwerkstoffen vor holzzerstörenden Pilzen und Insekten
  3. Mittel zur Bekämpfung eines vorhandenen Befalls von Bauteilen aus Holz und Holzwerkstoffen durch holzzerstörende Insekten
  4. Mittel zur Verhinderung des Durchwachsens von Mauerwerk durch den Echten Hausschwamm (Schwammsperrmittel)

Prüfprädikate für Holzschutzmittel

Je nach Wirksamkeit und Verwendungszweck erhalten die geprüften Mittel spezifische Prüfprädikate:

  • Iv: Vorbeugend wirksam gegen Insekten
  • P: Vorbeugend wirksam gegen Pilze (Fäulnisschutz)
  • W: Geeignet für Holz, das der ständigen Witterung ausgesetzt ist, jedoch nicht im ständigen Erdkontakt oder Wasser
  • E: Geeignet für Holz, das extremer Beanspruchung ausgesetzt ist (ständiger Erdkontakt, ständiger Wasserkontakt)
  • Ib: Bekämpfend wirksam gegen Insekten
  • M: Verhindert das Durchwachsen von Hausschwamm durch Mauerwerk

Anwendung der zugelassenen Holzschutzmittel

Holzschutzmittel mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung dürfen ausschließlich von Fachleuten und Fachbetrieben angewendet werden, die über entsprechende Erfahrungen im Holzschutz verfügen. Dies stellt sicher, dass die Mittel korrekt und effektiv eingesetzt werden, um die bestmögliche Schutzwirkung zu gewährleisten.

Mittel ohne Zulassungspflicht

Einige Holzschutzmittel bedürfen keines bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweises. Dazu gehören Mittel zum Schutz von Bauprodukten und Bauteilen aus Holz für nichttragende Zwecke sowie Mittel für den Schutz von Gegenständen, die nicht Teil einer baulichen Anlage sind. Beispiele hierfür sind:

  • Schutzmittel für äußere Wand- oder Unterverschalungen, Fenster, Außentüren, Fensterläden
  • Schutzmittel für Gartenmöbel, Bänke, Obstpfähle
  • Bekämpfungsmittel für holzzerstörende Insekten bei Möbeln und anderen nicht-baulichen Gegenständen
  • Schutzmittel für Holz im Außenbereich ohne Erdkontakt gegen holzverfärbende Organismen

Diese Mittel können auf freiwilliger Basis nach RAL-GZ 830 der Gütegemeinschaft Holzschutzmittel e. V. geprüft werden. Sie sind jedoch nicht für die Anwendung in Wohn- und Aufenthaltsräumen bestimmt.

Fazit

Ein bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis ist ein essenzielles Instrument zur Sicherstellung der Eignung und Sicherheit von Holzschutzmitteln. Durch strenge Prüfungen und Zulassungsverfahren wird gewährleistet, dass nur wirksame und sichere Mittel zum Einsatz kommen. Für weitere Informationen und eine fachgerechte Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Kontakt

Sachverständigenbüro Charles Knepper
Kirchweg 4, 06295 Lutherstadt Eisleben
Funk: 0177 – 4007130
E-Mail: gutachter-knepper@online.de
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Quellen

  • Wikipedia: Holzschutzmittel
  • Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt)
  • Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)

Charles Knepper

öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Halle/Saale seit 1997

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