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Montage von Holzständerwänden auf Betonplatten: Die Bedeutung der Abdichtung gemäß DIN 68800

Einleitung

Holzständerwände sind eine weit verbreitete Konstruktionsmethode im Holzbau, die aufgrund ihrer Effizienz und Flexibilität in vielen Bauprojekten, einschließlich Garagen, Anwendung findet. Ein kritischer Aspekt bei der Montage solcher Wände auf Betonplatten ist die Abdichtung zwischen dem Beton und dem Holzbaustoff. Diese Abdichtung ist nicht nur ein technisches Detail, sondern ein wesentlicher Schutzmechanismus, um das Holz vor Feuchtigkeit zu schützen und damit langfristige Bauschäden zu verhindern. Das Fehlen einer solchen Abdichtung stellt nicht nur ein erhebliches Risiko für die Langlebigkeit der Konstruktion dar, sondern könnte auch als Missachtung der DIN 68800-2 interpretiert werden, was schwerwiegende rechtliche und bauliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Die Problematik: Holz in direktem Kontakt mit Beton

Wenn Holzständerwände ohne Abdichtung direkt auf Betonplatten montiert werden, ist das Holz den Feuchtigkeitseinflüssen aus dem Beton ausgesetzt. Beton ist ein poröser Baustoff, der Wasser aufnehmen und über längere Zeiträume Feuchtigkeit abgeben kann. Diese Feuchtigkeit kann in das Holz eindringen und es dauerhaft schädigen.

Folgen des direkten Kontakts von Holz und Beton:

  1. Feuchtigkeitsaufnahme: Holz, das in direkten Kontakt mit feuchtem Beton kommt, nimmt Wasser auf. Dies kann zu einem erhöhten Feuchtegehalt im Holz führen, der die Entstehung von Pilzen, wie Schimmel oder Holzzerstörern wie dem Hausschwamm, begünstigt.
  2. Schädlingsbefall: Feuchtes Holz ist anfälliger für Insektenbefall, insbesondere durch holzzerstörende Insekten, die in feuchten Umgebungen gedeihen.
  3. Verminderte Tragfähigkeit: Durch die Feuchtigkeitsaufnahme und die daraus resultierenden Schädigungen kann die Tragfähigkeit des Holzes erheblich reduziert werden. Dies gefährdet die strukturelle Integrität der gesamten Konstruktion.

DIN 68800-2: Vorgaben zur Abdichtung

Die DIN 68800-2 regelt die baulichen Maßnahmen zum Holzschutz, insbesondere im Bereich von Holz-Beton-Verbindungen. Diese Norm schreibt vor, dass zwischen Holzbauteilen und feuchtigkeitsführenden Bauteilen wie Beton eine Abdichtungsebene eingebaut werden muss. Diese Abdichtung verhindert das Aufsteigen von Feuchtigkeit aus dem Beton in das Holz und schützt so vor den oben beschriebenen Schäden.

Wichtige Punkte der DIN 68800-2:

  • Trennlage: Es muss eine Trennlage zwischen Holz und Beton eingebaut werden. Dies kann in Form einer Bitumenbahn, einer PE-Folie oder einer anderen geeigneten Abdichtung erfolgen, die die Feuchtigkeit effektiv vom Holz fernhält.
  • Kapillarbrechende Schicht: Zusätzlich zur Abdichtung kann eine kapillarbrechende Schicht erforderlich sein, um das Aufsteigen von Feuchtigkeit durch Kapillarwirkung zu verhindern.
  • Feuchteschutz: Die Norm betont, dass alle Holzbauteile, die in der Nähe von Feuchtigkeitsquellen verbaut werden, einen besonderen Feuchteschutz erhalten müssen, um ihre Langlebigkeit sicherzustellen.

Ist das Weglassen der Abdichtung eine Missachtung der DIN 68800?

Das Fehlen einer Abdichtung zwischen der Betonplatte und dem Holz der Ständerwand stellt eindeutig eine Verletzung der Vorgaben der DIN 68800-2 dar. Diese Norm wurde entwickelt, um die Lebensdauer von Holzbauteilen zu verlängern und Bauschäden vorzubeugen. Das bewusste Weglassen einer solchen Abdichtung kann daher als vorsätzliche Missachtung dieser Norm angesehen werden.

Rechtliche und bauliche Konsequenzen:

  1. Baumängel: Das Weglassen der Abdichtung könnte als Baumangel eingestuft werden, der zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen kann, insbesondere wenn später Bauschäden auftreten.
  2. Verantwortung des Bauunternehmens: Das Bauunternehmen oder der ausführende Handwerker, der die Abdichtung bewusst weglässt, handelt fahrlässig und könnte für die entstehenden Schäden haftbar gemacht werden.
  3. Langfristige Schäden: Ohne die Abdichtung wird ein zukünftiger Bauschaden fast unvermeidlich in Kauf genommen. Dies könnte in Form von Fäulnis, Schimmelbefall oder gar strukturellen Schäden auftreten, die teure Sanierungen erfordern.

Präventive Maßnahmen: Der Weg zur fachgerechten Ausführung

Um Bauschäden und rechtliche Probleme zu vermeiden, ist es unerlässlich, die Vorgaben der DIN 68800-2 strikt einzuhalten. Eine fachgerechte Abdichtung zwischen Holzständerwänden und Betonplatten ist nicht nur eine Empfehlung, sondern eine zwingende Notwendigkeit.

Empfohlene Vorgehensweise:

  • Einhaltung der Norm: Achten Sie darauf, dass bei der Montage von Holzständerwänden auf Betonplatten stets eine geeignete Abdichtung eingebaut wird. Dies schützt das Holz langfristig vor Feuchtigkeit und sorgt für die Langlebigkeit der Konstruktion.
  • Überwachung durch Sachverständige: Bei größeren Bauvorhaben kann die Überwachung durch einen Sachverständigen wie Charles Knepper sicherstellen, dass die Abdichtung fachgerecht ausgeführt wird und der Feuchtegehalt des Holzes während der gesamten Bauphase kontrolliert wird.
  • Dokumentation: Dokumentieren Sie die Abdichtungsmaßnahmen sorgfältig, um im Falle eines späteren Schadens nachweisen zu können, dass die DIN-Vorgaben eingehalten wurden.

Fazit

Die Montage von Holzständerwänden auf Betonplatten ohne Abdichtung ist ein erheblicher Mangel, der nicht nur gegen die DIN 68800-2 verstößt, sondern auch langfristig zu schwerwiegenden Bauschäden führen kann. Das bewusste Weglassen dieser Abdichtung kann als vorsätzliche Missachtung der Norm gewertet werden, die erhebliche rechtliche und bauliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Um diese Risiken zu vermeiden, ist es unerlässlich, die Vorgaben der DIN 68800-2 einzuhalten und die Abdichtung sorgfältig auszuführen. Sollten Sie in Ihrem Bauprojekt Unterstützung bei der Überwachung und Umsetzung dieser Maßnahmen benötigen, steht Ihnen das Sachverständigenbüro Charles Knepper mit seiner Expertise zur Verfügung.

Sachverständigenbüro Charles Knepper
06295 Lutherstadt Eisleben
Kirchweg 4
Funk: 0177 – 4007130
E-Mail: gutachter-knepper@online.de
Web: schimmelhilfe24.de, holzschutz-gutachten24.de, gutachter-knepper.de, bauschaden24.eu

Quellen

  • DIN 68800-2 2012
  • Spezial_Holzschutz_fuer_konstruktive_Vollholzprodukte_2009
  • Praxiskommentar_Holzschutz_1731663
  • R05_T02_F01_Holzschutz_bei_Ing_holzbauten

Charles Knepper

öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Halle/Saale seit 1997

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