Meldepflicht des Echten Hausschwamms in Deutschland: Wichtige Informationen für Immobilienbesitzer

Einführung

Der Echte Hausschwamm (Serpula lacrymans) ist einer der gefährlichsten holzzerstörenden Pilze, der enorme Schäden an Gebäuden verursachen kann. In Deutschland besteht in einigen Bundesländern eine gesetzliche Meldepflicht für den Befall durch den Echten Hausschwamm, um frühzeitig Maßnahmen zur Bekämpfung und Sanierung zu ergreifen. Besonders in den Bundesländern Thüringen und Sachsen ist diese Meldepflicht nach wie vor aktiv. Dieser Artikel bietet Immobilienbesitzern wichtige Informationen zur Meldepflicht und gibt praktische Hinweise zur Erfüllung dieser Pflicht.

Was ist der Echte Hausschwamm?

Der Echte Hausschwamm ist ein holzzerstörender Pilz, der sich unter feuchten Bedingungen in Gebäuden ausbreitet und das Holz strukturell schwächt. Er kann sowohl das Tragwerk als auch das Aussehen von Holzbauteilen stark beeinträchtigen. Ein Befall äußert sich durch:

  • Braune, krümelige Holzreste
  • Baumwollartige, weiße Mycelien
  • Fruchtkörper mit rostbraunen Sporen

Meldepflicht in Thüringen und Sachsen

In Thüringen und Sachsen besteht eine gesetzliche Meldepflicht für den Befall durch den Echten Hausschwamm. Diese Regelung soll sicherstellen, dass betroffene Gebäude schnell saniert und weitere Ausbreitungen des Pilzes verhindert werden.

Thüringen

In Thüringen sind Immobilienbesitzer verpflichtet, einen Befall durch den Echten Hausschwamm unverzüglich den zuständigen Behörden zu melden. Hierzu zählen:

  • Erkennung des Befalls: Sichtbare Anzeichen wie Mycelien, Fruchtkörper oder Holzzerfall.
  • Dokumentation: Fotos und eine detaillierte Beschreibung des Befalls.
  • Meldung an die Behörden: Die Meldung erfolgt in der Regel an das örtliche Bauamt oder an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Sachsen

Auch in Sachsen müssen Befälle des Echten Hausschwamms gemeldet werden. Zusätzlich besteht hier eine Meldepflicht für den Befall durch Termiten. Die Vorgehensweise ist ähnlich wie in Thüringen:

  • Erkennung und Dokumentation des Befalls: Sichtbare Anzeichen erkennen und dokumentieren.
  • Meldung an die zuständige Behörde: Das örtliche Bauamt oder die untere Bauaufsichtsbehörde sind die Anlaufstellen für die Meldung.

Meldeverfahren und Formulare

Die Meldung eines Hausschwammbefalls sollte strukturiert und gründlich erfolgen. In einigen Fällen gibt es spezifische Formulare, die verwendet werden sollten. Diese Formulare können meist auf den Webseiten der zuständigen Behörden heruntergeladen werden.

Beispiel eines Meldeformulars

Ein typisches Meldeformular könnte folgende Informationen erfordern:

  • Name und Kontaktinformationen des Meldenden
  • Adresse des betroffenen Gebäudes
  • Beschreibung des Befalls (Art und Ausmaß)
  • Fotos des Befalls
  • Datum der Entdeckung
  • Eventuell bereits ergriffene Maßnahmen

Kontaktaufnahme zu den Behörden

Die Kontaktaufnahme zu den Behörden kann auf verschiedene Weise erfolgen:

  • Telefonisch: Direkter Anruf bei der zuständigen Stelle (Bauamt oder untere Bauaufsichtsbehörde).
  • E-Mail: Versand einer E-Mail mit allen erforderlichen Informationen und angehängten Fotos des Befalls.
  • Online-Formulare: Einige Behörden bieten online Formulare an, die direkt auf der Webseite ausgefüllt und eingereicht werden können.

Beispiel einer Meldung per E-Mail

Eine Muster-E-Mail zur Meldung eines Hausschwammbefalls könnte wie folgt aussehen:


Betreff: Meldung eines Hausschwammbefalls

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich einen Befall durch den Echten Hausschwamm in meinem Gebäude melden. Die Details sind wie folgt:

Name: [Ihr Name]
Adresse: [Ihre Adresse]
Beschreibung des Befalls: [Beschreibung des Befalls, z.B. „Braune, krümelige Holzreste im Dachstuhl, weißes Mycel sichtbar“]
Fotos: [Angehängte Fotos des Befalls]
Datum der Entdeckung: [Datum]

Ich bitte um Ihre Rückmeldung und weitere Anweisungen zur Bekämpfung und Sanierung des betroffenen Bereichs.

Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]
[Ihre Kontaktinformationen]


Vorbeugung gegen den Echten Hausschwamm

Vorbeugende Maßnahmen sind entscheidend, um einen Befall durch den Echten Hausschwamm zu verhindern. Dazu gehören:

  • Regelmäßige Inspektionen: Regelmäßige Überprüfungen des Gebäudes auf Feuchtigkeit und Schimmel.
  • Feuchtigkeitskontrolle: Sicherstellen, dass das Gebäude gut belüftet ist und Feuchtigkeitsquellen (z.B. Leckagen) schnell behoben werden.
  • Holzschutzmittel: Verwendung von Holzschutzmitteln, die speziell für den Schutz vor holzzerstörenden Pilzen entwickelt wurden.

Bedeutung der fachgerechten Bekämpfung

Eine fachgerechte Bekämpfung des Echten Hausschwamms ist unerlässlich, um langfristige Schäden zu vermeiden und die Sicherheit von Bauwerken zu gewährleisten. Hierbei ist es wichtig, sich an erfahrene und zertifizierte Fachleute zu wenden, die die notwendigen Maßnahmen kompetent durchführen können.

Ihr Experte für Holzschutz

Sollten Sie einen Befall durch den Echten Hausschwamm vermuten oder einfach nur präventive Maßnahmen ergreifen wollen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

Sachverständigenbüro Charles Knepper
Kirchweg 4, 06295 Lutherstadt Eisleben
Funk: 0177 – 4007130
E-Mail: gutachter-knepper@online.de

Besuchen Sie auch unsere Webseiten für weitere Informationen:
Schimmelhilfe24.de
Holzschutz-Gutachten24.de
Gutachter-Knepper.de
Bauschaden24.eu

Charles Knepper

öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Halle/Saale seit 1997

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