Hylotox 59 , Hylotox IP , Hylotox IP braun

Hylotox-Holzschutzmittel

Da „Hylotox 59“ (Wirkstoffkombination aus DDT und Lindan) insbesondere für die Imprägnierung von Dachstühlen verwendet wurde, sind neben Dachstühlen auch Dachwohnungen und Etagenwohnungen betroffen. Weiterhin wurden auch Holzeinbauten oder Möbel im Innenraumbereich mit „Hylotox“ behandelt. Auf dem im Streich- oder Sprühverfahren bzw. in Tränkbädern behandeltes Holz bildeten sich nach einiger Zeit weiß graue, glitzernde DDT- Kristalle. Der Oberflächenstaub war zusätzlich Lindan-belastet. Eine Gefährdung für den Menschen besteht durch Einatmen der Staubpartikel und abgeriebener DDT-Kristalle.

DDT wurde in der Bundesrepublik Deutschland bereits 1972 verboten. In der ehemaligen DDR war eine Verwendung sowohl als Insektizid in der Landwirtschaft als auch beim chemischen Holzschutz üblich und es wurde bis 1990 als Holzschutzmittel eingesetzt. Restbestände durften nach dem Holzschutzmittelverzeichnis von 1990 noch bis Ende Juni 1991 verbraucht werden (vergleiche Institut für Bautechnik 1990). DDT war an den Holzschutzmitteln „Hylotox IP“,“Hylotox IP braun“ und Hylotox 59“ enthalten. In Ländern der sogenannten Dritten Welt wird es seit den 1940 er Jahren bis heute in der Landwirtschaft und zur Malariabekämpfung eingesetzt.

DDT kann durch lange zurückliegende Desinfektionsmaßnahmen noch in Innenräumen vorhanden sein. Neben den Luftwerten sind bei DDT die Staubkonzentrationen zu berücksichtigen, die je nach Anwendungsort und baulichen Gegebenheiten stark schwanken können.

DDT wirkt als Kontakt- und Fraßgift und schädigt die Nervenzellen (neurotisch). Es zeigt eine große Toxizität gegenüber Arthropoden (Gliederflößer) inklusive Insekten (geflügelte, luftatmende Glieder Flößer), hat gegenüber Warmbrüdern und Pflanzen aber nur eine geringe Toxizität. Die Wirkung tritt rasch ein und hält lange an.

Im Tierversuch werden kanzerogene und mutagene Effekte nachgewiesen. Ebenso wirkt DDT leber- und nierenschädigend sowie fortpflanzungsgefährdend. Nach der Verordnung (EG) Nummer 1272/2008 vom 16. Dezember 2008 wurde DDT in die Kanzerogenitätskategorie 2 eingestuft. DDT beeinflusst bei chronischer Belastung auch das Immunsystem und ist schwer abbaubar, weshalb es sich aufgrund seines lipophilen Charakters über die Nahrungskette auch im menschlichen Körper anreichert. DDT gilt als minder bienengiftig, ist aber als toxisch für Fische und Fischnährtiere eingestuft. DDT steht im Verdacht, hormonähnliche Wirkungen zu besitzen.

Typisch für akute DDT-Vergiftungen sind neurotoxische Wirkungen wie Zungentaubheit , Parästhesien (anomale Körperempfindungen wie Kribbeln, einschlafen der Glieder), Schwindel, Zuckungen der Gesichtsmuskulatur bis hin zum Krampfanfall und Lähmungen.

Quelle: Schadstoffe in Innenräumen und an Gebäuden 2. Aufl.

Charles Knepper

öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Halle/Saale seit 1997

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